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   VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18   

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VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18 (https://dejure.org/2021,51048)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07.10.2021 - 4 K 2866/18 (https://dejure.org/2021,51048)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 4 K 2866/18 (https://dejure.org/2021,51048)
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  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
    Der Bebauungszusammenhang reicht grundsätzlich so weit, wie die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (BVerwG, Beschluss vom 2. April 2017 - 4 B 7.07 -, juris Rn. 4; Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2017 - 4 B 7.07 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 6. März 1992 - 4 B 35.92 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 N 13.06 -, juris Rn. 9).

    Vielmehr bedarf es einer umfassenden Wertung und Bewertung der konkreten Gegebenheiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2017 - 4 B 7.07 -, juris Rn. 4; Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
    Die Berechtigung einer solchen Annahme bedarf aber - zumindest in Fällen der Verfestigung (und nicht der Erweiterung) - einer konkreten Begründung; sie rechtfertigt sich mithin auch in der Regel nicht einfach aus sich (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - IV C 37.75 -, juris Rn. 24 und 27; siehe auch Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.83 -, juris Rn. 6).

    Als Grund für eine Missbilligung kommt etwa in Betracht, dass das hinzutretende Vorhaben eine weitreichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt und daher seine unabweisbare Konsequenz ist, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden Als Grund für eine Missbilligung kommt etwa in Betracht, dass das hinzutretende Vorhaben eine weitreichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt und daher seine unabweisbare Konsequenz ist, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 -, juris Rn. 21; Urteil vom 3. Juni 1977 - IV C 37.75 -, juris Rn. 27).

    Für die Frage, ob eine siedlungsstrukturelle Missbilligung vorliegt, kann ferner wesentlich das Verhältnis sein, das zwischen dem Umfang der bereits vorhandenen Splittersiedlung und dem hinzutretenden Vorhaben besteht (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - IV C 37.75 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
    Das kann dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht - wie dies allerdings der Regel entspricht - am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm noch ein oder auch mehrere Grundstücke bis zu einer der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 249.87 -, juris Rn. 1).

    Auch kann eine Straße oder ein Weg je nach den Umständen des Einzelfalles einen Bebauungszusammenhang herstellen oder trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 16. Februar 1988 - 4 B 19.88 -, juris Rn. 2).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
    Im Gegenzug können eine Zäsurwirkung auch Freiflächen, Geländehindernisse (Damm, Böschung, Flüsse oder Gräben), Erhebungen oder Baulücken oder auch Flächen entfalten, die wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung (Schwimmbäder, Sportplätze oder der Erholung dienende Grünflächen) für eine den Zusammenhang prägende Bebauung nicht zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 27. Mai 1988 - 4 B 71.88 -, juris Rn. 5).

    Als Grund für eine Missbilligung kommt etwa in Betracht, dass das hinzutretende Vorhaben eine weitreichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt und daher seine unabweisbare Konsequenz ist, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden Als Grund für eine Missbilligung kommt etwa in Betracht, dass das hinzutretende Vorhaben eine weitreichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt und daher seine unabweisbare Konsequenz ist, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 -, juris Rn. 21; Urteil vom 3. Juni 1977 - IV C 37.75 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
    Der Bebauungszusammenhang reicht grundsätzlich so weit, wie die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (BVerwG, Beschluss vom 2. April 2017 - 4 B 7.07 -, juris Rn. 4; Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Vielmehr bedarf es einer umfassenden Wertung und Bewertung der konkreten Gegebenheiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2017 - 4 B 7.07 -, juris Rn. 4; Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe -

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
    Im Gegenzug können eine Zäsurwirkung auch Freiflächen, Geländehindernisse (Damm, Böschung, Flüsse oder Gräben), Erhebungen oder Baulücken oder auch Flächen entfalten, die wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung (Schwimmbäder, Sportplätze oder der Erholung dienende Grünflächen) für eine den Zusammenhang prägende Bebauung nicht zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 27. Mai 1988 - 4 B 71.88 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 B 249.87

    Abgrenzung des

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
    Das kann dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht - wie dies allerdings der Regel entspricht - am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm noch ein oder auch mehrere Grundstücke bis zu einer der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 249.87 -, juris Rn. 1).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
    Grundlage und Ausgangspunkt dieser bewertenden Beurteilung sind die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, also insbesondere die vorhandenen baulichen Anlagen, sowie darüber hinaus auch andere topographische Verhältnisse, wie z.B. Geländehindernisse, Erhebungen oder Einschnitte (Dämme, Böschungen, Gräben, Flüsse und dergleichen) und Straßen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 -, juris Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 4 B 77.94

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit der Streubebauung im Innenbereich, Anforderungen

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
    Zum anderen ist jedenfalls dann, wenn es - wie hier mit dem Ortsteil S ... - deutliche Siedlungsschwerpunkte in der näheren Umgebung einer Streubebauung gibt, ist diese Streubebauung regelmäßig als eine dem Außenbereich zuzuordnende Splittersiedlung zu bewerten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 1994 - 4 B 77.94 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
    Auch kann eine Straße oder ein Weg je nach den Umständen des Einzelfalles einen Bebauungszusammenhang herstellen oder trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 16. Februar 1988 - 4 B 19.88 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 27.99
  • BVerwG, 26.07.1996 - 3 B 70.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang;

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83

    Maßstab für die Annahme einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage im

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

  • BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 226.94

    Beweisaufnahme - Beeinträchtigung - weitere Beschwerde - Gegenvorstellung -

  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 B 45.14

    Begriff der Splittersiedlung; Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2007 - 10 N 13.06
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97

    Außenbereich; Wohnhaus; dritte Wohnung; Splittersiedlung; Verfestigung;

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

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